die mit der Sonne
Fachkompetenz, Geduld und Einsatz - dank kontinuierlicher Interventionen konnte der Verband in den vergangenen Jahren in den verschiedensten Bereichen Erfolge erzielen:
Bettengrenzen
Ab 1979 wäre die Höchstgrenze mit 8 Betten festgelegt worden; der VPS erreichte eine Erhöhung dieser Begrenzung auf 10 Betten plus Kinderbetten, und ab 1988 6 Zimmer oder 4 Wohnungen.
ICIAP
Ohne die Interventionen des VPS hätten die Vermieter in den Jahren 1988 bis 1998 genau doppelt so hohe Steuern entrichten müssen.
"Minimum Tax"
Dem Verband ist es zu verdanken, dass in den Jahren 1993 bis 1995 die Vermieterbetriebe nicht nur von den Vorschriften der „Minimum Tax“ befreit wurden, sondern sogar eine steuerbegünstigte Regelung erhielten, welche für die nichtlandwirtschaftlichen Vermieter eine Steuer- und Bürokratiekosten-Ersparnis von mindestens 1,2 Millionen Lire in jedem der drei Jahre mit sich gebracht hat.
NISF/INPS
Seit Inkrafttreten des Gesetzes 217/83, besonders im Jahrzehnt 1983-1993, konnte der VPS jenen Mitgliedern, die sich rechtzeitig meldeten und ihre Dokumentationen vorlegten, eine akzeptable Lösung ihrer Versicherungsprobleme vorschlagen. Seit 1995 gilt die Regelung, dass Privatvermieter nicht mehr zur Zahlung der Fixbeiträge verpflichtet sind, sondern einen bestimmten Prozentsatz (derzeit 16,7%) auf das Nettoeinkommen zahlen. Dem VPS ist es gelungen, die Problematik rund um die fast schon existenzbedrohlichen Nachzahlungsforderungen seitens des Nationalinstituts für Soziale Vorsorge NISF/INPS endgültig zu entschärfen und für fast jeden der zahlreichen Sonder- und Einzelfälle eine annehmbare Lösung zu finden.
Investitionsbeihilfen / Förderungsgesetz
Ohne den Verband der Privatvermieter gäbe es auch kein Förderungsgesetz, welches bisher zum Vorteil der Vermieter mehrfach erneuert und erweitert wurde. Zuletzt erfolgte eine Erweiterung der Förderrichtlinien auf die Bereiche Weiterbildung und Wissensvermittlung. Weitere Überarbeitung der Förderrichtlinien sind auch in Zukunft noch nötig und werden in Zusammenarbeit mit dem Amt für Tourismus in Angriff genommen. Die Richtlinien sollen regelmäßig den zeitgemäßen Bedingungen angepasst werden und klare Richtlinien für Vermieter enthalten. Was die Auszahlungsfristen betrifft, sollen diese zwei Jahre nicht überschreiten.
SIP
Ohne die VPS-Intervention hätten Vermieterbetriebe, die ihr Telefon nicht schon als gewerblich angemeldet hatten, bereits im Jahr 1991 eine mehrjährige Differenz mit Verzugsgebühren nachzahlen müssen.
Tourismusgesetzgebung
Das Landesgesetz 12/95 und die damit zusammenhängende Einstufungs-Ordnung hat nachweislich zum besseren Image der Privatvermieterbetriebe beigetragen.
Internetaktion - Mit Landesförderung ins Internet
Durch die Initiative vom VPS und durch die Unterstützung vom Amt für Tourismus ist es für eine Zeitspanne gelungen, den Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, mit Landesförderungen eine eigene Homepage ins WWW (word wide web – weltweite Netz) zu stellen.
Neueinstufung
Die Neueinstufung ist eine aus einem Gesetz resultierende Maßnahme und soll für die Privatvermieter als eine Qualitätserhebung gewertet werden. Diese Einstufung ersetzt die bisher geltende Selbsteinstufung und wird von einer vom Land bestellte Kommission seit Jänner 2007 durchgeführt. Der Verband hatte bezüglich der Neueinstufung eine breit angelegte Informations und Beratungskampagne gestartet und stand den einzelnen Mitgliedern beim Ausfüllen des Kriterienkatalogs beratend zur Seite. Bisher wurden landesweit bereits 45 Betriebe mit der höchsten Auszeichnung, sprich „4 Sonnen“, eingestuft.
Qualitative Erweiterung
Dem Verband ist es nach jahrelangen inten
Unterkunftssuche
Unterkunftssuche Privatvermieter Südtirols
Zimmer und Ferienwohnungen
WebMail
| Termine | ||
|---|---|---|
| 27.05.2013 | Sprechstunde MERAN | |
| 28.05.2013 | Sprechstunde BRUNECK | |
| 04.06.2013 | Sprechstunde BRUNECK | |
| 11.06.2013 | Sprechstunde BRUNECK | |
| 18.06.2013 | Sprechstunde BRUNECK | |
| » weitere Termine | ||
| << | Juli 2012 | >> |
| Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
|   |   |   |   |   |   | 1 |
| 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 |
| 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 |
| 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 |
| 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 |
| 30 | 31 |   |   |   |   |   |
VPS - Verband der Privatvermieter Südtirols Gen.
Tel (0039) 0471 978 321
Fax (0039) 0471 981 939
E-Mail info@vps.bz.it
Internet: www.vps.bz.it
MwSt. Nr. 00817490212
Datenschutz | Impressum